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Tiereinträge
Da es sich bei der Rasse Silken Windsprite noch nicht um eine international anerkannte Hunderasse handelt, sind die erlaubten Einträge ausdrücklich wie folgt geregelt:
Grundsätzlich müssen alle eingetragenen Tiere bei einem Verein registriert sein; entweder durch Geburtsurkunde und vollständige Ahnentafel oder durch spezielle Registrierung nach Phänotypisierung. Im letzteren Fall dürfen die Vorgänger des betreffenden Hundes nur gemeldet werden, wenn deren Existenz durch Aufzeichnungen eines anerkannten Vereins nachgewiesen werden kann. Die Namen der Vereine müssen bei der Eintragung des jeweiligen Hundes angegeben werden; idealerweise sollten auch die Registriernummern angegeben werden.
Ausgenommen hiervon sind alte Vorfahren der Rasse, die aus Gründen der Vervollständigung von Stammbäumen und der Berechnung von Inzuchtkoeffizienten ggf. mit angegeben werden müssen. Diese Hunde müssen als "Generation 0 (F0)" oder "Vorgänger der Generation 0 (F0)" gekennzeichnet werden.
Eine weitere Ausnahme sind Kreuzungen mit Whippets, die aus den gleichen Gründen eingetragen werden dürfen, wenn sie explizit als "Generation 0 (F0)" oder "Vorgänger der Generation 0 (F0)" gekennzeichnet sind. Solche Einträge dürfen nur Name, Geburtsdatum und Geburtsland und - falls zutreffend - einen Link auf den entsprechenden Eintrag im Whippet Breed Archive enthalten.
Stammbaumanalyse
Wir bieten für jedes in der TBA Datenbank gespeicherte Tier eine umfangreiche Stammbaumanalyse- Seite an. Diese Analyse enthält den Inzuchtkoeffizienten (Formel nach Wright), den Ahnenverlust, den partiellen Inzuchtkoeffizienten, den „Blutanteil“ und mehr.
Bitte beachte: Die Stammbaumanalyse basiert auf den Informationen in der Datenbank und ist nur insoweit korrekt.
Den Link zur Stammbaum-Analyse findest Du auf der Detailseite jedes Tieres und bei den Testverpaarungen.
Die Stammbaumanalyse berechnet den Inzuchtkoeffizienten, den Ahnenverlust, den „Blutanteil“ und den partiellen Inzuchtkoeffizienten (nur bis zur 5. Generation) für ein bestimmtes Tier oder eine bestimmte Testverpaarung.
Details zu den Berechnungen findest Du in den Tooltip-Informationen direkt auf der Seite der Stammbaumanalyse.
FAQs zum Urheberrecht
Das Urheberrecht ist das Recht der Urheber von Originalwerken. Das englische Wort „Copyright“ (ein Recht zum Kopieren) gibt an, worum es bei diesem Recht geht. Das Urheberrecht gibt den Schöpfern eines Werkes für einen bestimmten Zeitraum ein ausschließliches Recht mit einigen Einschränkungen, über das Werk zu entscheiden. Andere müssen dieses Recht respektieren. Das Urheberrecht wird den Schöpfern automatisch gewährt. Nach Ablauf dieses Zeitraums soll das Werk in den öffentlichen Bereich übergehen. Es kann von jedermann für jeden Zweck genutzt werden.
Ein Werk muss einen gewissen kreativen Charakter haben, um urheberrechtlichen Schutz zu erhalten. Eine schöpferische Arbeit kann ein schriftliches Werk oder ein künstlerisches Werk sein. Das Urheberrecht wird z.B. für ein Gedicht, einen Artikel, ein Buch, eine Komposition, ein Gemälde oder eine Fotografie gewährt.
Das ausschließliche Recht der Urheber bedeutet, dass sie das Recht haben, über ihre Werke exklusiv zu entscheiden. Sie können z.B. über die Veröffentlichung, Verbreitung und Bearbeitung der Werke entscheiden. Schöpfer von Kunstwerken wie Fotografien können auch moralische Rechte für ihre Werke haben, wie das Recht auf Zuschreibung (das Recht auf Anerkennung). Dieses ausschließliche Recht hat einige Einschränkungen (z.B. private Nutzung). Die Urheberrechtsinhaber haben das Recht, ihre Rechte an jemand anderen zu verkaufen oder abzutreten. Das bedeutet, dass ein Urheberrecht oder Aspekte davon von einer Partei auf eine andere übertragen werden können.
Die Urheberrechte an Fotografien gehören den Fotografen. Der Zeitpunkt des Erlöschens der Urheberrechte kann variieren, aber in einigen Fällen erlöschen die Urheberrechte erst 70 Jahre nach dem Tod der Fotografen.
Fotografen können ihre Urheberrechte oder Teile davon an eine andere Person verkaufen. In vielen Fällen verkaufen Fotografen nur die Fotos, ohne das Copyright zu verkaufen. In diesen Fällen haben die Fotografen zwar immer noch die Urheberrechte, aber sie verkaufen die Fotos für den privaten Gebrauch oder eine andere vereinbarte Nutzung. Fotografen können auch Lizenzen zur Nutzung von Fotos erteilen. In einigen Ländern können Persönlichkeitsrechte die Verwendung von Fotografien einschränken. Dies betrifft z.B. Fotografien von Einzelpersonen.
Wenn Du feststellst, dass Dein Foto ohne Genehmigung verwendet wurde, kontaktiere uns bitte. Das geht am besten mit dem Link „Foto-Urheberrechtsverletzung melden“ direkt unter dem entsprechenden Foto. Wenn ein hier zur Verfügung gestelltes Bild gegen das Urheberrecht verstößt, werden wir es auf Wunsch des Rechteinhabers sofort von der Webseite entfernen.
Nein. Das Urheberrecht schützt nicht die Informationen selbst. Informationen über Tiere sind nicht urheberrechtlich geschützt, sondern sind öffentliche Informationen, die über nationale Register, Kataloge, Datenbanken, Stammbäume oder andere Unterlagen zugänglich sind. Daher kann jeder ein Tier hinzufügen oder die Informationen über ein Tier bearbeiten, einschließlich des Namens, der Titel, des Geburtsdatums, der Züchter usw. Diese Informationen sind in der Regel öffentlich zugänglich und sind weder urheberrechtlich geschützt noch sind es private Informationen. Die Besitzer oder Züchter eines Tieres haben nicht das ausschließliche Recht zu entscheiden, ob die Informationen über ihr Tier in eine Datenbank aufgenommen werden können. Änderungen und Ergänzungen von Tiereinträgen können über das Änderungsprotokoll verfolgt werden.